Hier finden Sie eine Übersicht von Abkürzungen
und Fachbegriffen, die im Rahmen des Gewerbeflächeninformationssystems
auftauchen, mit den jeweiligen Bedeutungen und Erklärungen dazu.
Gebietsausweisung |
| Industriegebiete |
Industriegebiete
dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, insbesondere
solchen, von denen erhebliche Belästigungen ausgehen (z.B. Lärmbelästigung,
Luftverschmutzung, Wasserverunreinigung, Verkehrsbelästigung usw.)
(zu Einzelheiten siehe § 9 BauNVO) |
| Gewerbegebiete |
Gewerbegebiete
dienen vorwiegend der Unter-bringung von Gewerbebetrieben, von denen keine
erheblichen Belästigungen ausgehen (z.B. geringe Lärmbelästigung, geringe
Luftverschmutzung, geringe Wasserverunreinigung, geringe Verkehrsbelästigung
usw.) (zu Einzelheiten siehe § 8 BauNVO) |
| Mischgebiete |
Mischgebiete dienen
dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht
wesentlich stören. (zu Einzelheiten siehe § 6 BauNVO)
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| Sondergebiete /
Sonstige Sondergebiete |
Sondergebiete:
Sondergebiete, die der Erholung dienen, insbes.: - Wochenendhausgebiete
- Ferienhausgebiete - Campingplatzgebiete (zu Einzelheiten
siehe § 10 BauNVO)
Sonstige Sondergebiete, z.B. - Fremdenverkehrsgebiete - Ladengebiete - Gebiete
für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe - Gebiete für Messen,
Ausstellungen, Kongresse - Hochschulgebiete - Klinikgebiete - Hafengebiete
- Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer
Energien dienen (zu Einzelheiten siehe § 11 BauNVO)
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| Kerngebiete |
Kerngebiete dienen
vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen
der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (z.B. Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäude). (zu Einzelheiten siehe § 7
BauNVO) |
Ausweisungen im Bebauungsplan |
| Grundflächenzahl
(GRZ) |
Anteil des Baugrundstücks,
der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. (zu
Einzelheiten siehe § 19 BauNVO) |
| Geschoßflächenzahl
(GFZ) |
Die Geschoßflächenzahl
gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstück zulässig
sind. (zu Einzelheiten siehe § 20 BauNVO) |
| Baumassenzahl (BMZ) |
Die Baumassenzahl
gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig
sind. (zu Einzelheiten siehe § 21 BauNVO) |
| Baugrenze |
Grenzlinie, bis
zu der die Nutzfläche bebaut werden darf. |
| Baulinie |
Linie, auf die
gebaut werden muss, d.h. auf die der Beginn der baulichen Anlage fallen
muss. |
| Baufenster |
Bereich
bzw. Nutzfläche, der von den umlaufenden Baugrenzen (auch Baulinien)
abgegrenzt wird. Die Fläche des Baufensters ist in der Regel größer
als der Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen gem. GRZ letztendlich
überdeckt werden darf. Das Baufenster gibt den Bereich an, in dem bauliche
Anlagen errichtet werden dürfen (Ausnahmen u.a. Nebengebäude gem.
LBauO). |
Standortfaktoren |
| Standortfaktoren |
Die
Gründe für die Standortwahl von Unternehmen werden als Standortfaktoren
bezeichnet. Bei den Standortfaktoren unterscheidet man zwischen harten und
weichen Standortfaktoren. |
| Harte
Standortfaktoren |
Harte Standortfaktoren orientieren sich am Ziel der Gewinnmaximierung
und umfassen im wesentlichen natürlich-technische und vom Menschen geschaffene
Faktoren wie z.B Eigenschaften der Fläche, Arbeitskräftepotential, Marktnähe,
Verkehrsanbindung, Fühlungsvorteile, Steuern und Auflagen, Ver- und
Entsorgungssituation, u.a.
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| Weiche Standortfaktoren
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Die weichen Standortfaktoren
lassen sich in zwei Typen unterscheiden: Die weichen, unternehmensbezogenen
Faktoren und die weichen, personenbezogenen Faktoren.
Die weichen unternehmensbezogenen Faktoren sind von unmittelbarer Wirksamkeit
für die Unternehmenstätigkeit und es zählen z.B.·das Verhalten der
öffentlichen Verwaltung oder politischer Entscheidungsträger, die Arbeitnehmermentalität,
das Wirtschaftsklima und "Bilder", wie z.B. das Image der Region oder Stadt
dazu.
Zu den weichen personenbezogenen Faktoren gehören die persönlichen Präferenzen
der Entscheider und die Präferenzen der Beschäftigten. Beides sind subjektive
Einschätzungen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen am Standort. Es zählen
dazu: Der Freizeit- und Erholungswert, die zentralörtliche Versorgung, die
Wohnsituation, die Bildungsmöglichkeiten, das Kulturangebot. |
Diverses |
| Gewerbesteuer(-hebesatz) |
Die Gewerbesteuer
stellt nach dem Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer die wesentlichste
Einnahmequelle der Gemeinde dar. Sie ist eine sog. Objekt- oder Sachsteuer.
Angegeben wird im Gewerbeflächeninformationssystem der von der jeweiligen
Standortgemeinde festgelegte Gewerbesteuerhebesatz (Hundertsatz), um den
der vom zuständigen Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag "gehebelt"
wird. |
| Bodenrichtwert |
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Geldwert für baureifes
Land, der von den Gutachterausschüssen der Katasterämter alle
2 Jahre ermittelt wird. Die Bodenrichtwerte für Bauland beziehen
sich auf baureife Grundstücke, für die Erschließungsbeiträge
und die anderen in Betracht kommenden Beiträge gezahlt sind. Bodenrichtwerte
verschaffen einen Überblick über die Wertverhältnisse des
Grund und Bodens und bieten wertvolle Anhaltspunkte für Planung und
Durchführung von Vorhaben.
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| Feedback |
englisch: Rückmeldung,
Reaktion |
| RROP |
Regionaler Raumordnungsplan,
herausgegeben von der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, sind
in diesem alle relevanten Planungsvorgaben für die Ebene der Regionalplanung
festgeschrieben oder aufgeführt. Nachfolgende Planungen müssen
sich in die Vorgaben der Regionalplanung einpassen. |
| Verfügbarkeit |
Bei der Verfügbarkeit
des gewerblichen Flächenpotentials im Kreis wird zwischen drei Kategorien
unterschieden:
1. Sofort verfügbare Fläche
Regelfall: Rechtskräftiger Bebauungsplan ist vorhanden bzw. Stand gem. §
33 BauGB ist erreicht. Die Gewerbefläche ist voll erschlossen.
2. Kurzfristig verfügbare Fläche
Regelfall: Rechtskräftiger Bebauungsplan ist vorhanden bzw. Stand gem. §
33 BauGB ist erreicht. Die Gewerbefläche ist nicht oder nur teilweise erschlossen.
3. Mittelfristig verfügbare Fläche
Regelfall: Kein rechtskräftiger Bebauungsplan, keine Erschließung. |
| Wohnstandortgunst |
Der Faktor der Wohnstandortgunst bezieht sich auf Aspekte des Wohnungs-
und Baulandmarktes, der Versorgungs- und Freizeitstruktur einer Standortgemeinde.
Indikatoren hierfür sind z.B.
Bodenrichtwerte für Wohnbauland in der Standortgemeinde,
eine zentralörtliche Ausweisung (siehe Erläuterung "Zentrale
Orte"),
die raumplanerische "Schwerpunktausweisung Wohnen" und
Anzahl der Wohnungen innerhalb eines bestimmten Umkreises.
Mit der Ausweisung der Standortgemeinde mit der Funktion W im Regionalen
Raumordnungsplan, die Schwerpunkte des Wohnens kennzeichnet, werden bestimmte
qualitative Anforderungen an die Gemeinde als Wohnstandort verbunden.
Die Wohnstandortgunst wird über zwei (Schwerpunktausweisung W, max.
Bodenrichtwerte) bzw. drei Kriterien (Entfernungsabfrage Zentrale Orte)
abfragbar gemacht; weitere Angaben werden in den Gebiets-Datenblättern
getroffen.
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| Umweltqualität
Gebiet |
Dieser Standortfaktor ist
über ein dreistufiges ordinales Skalierungsniveau erfasst (sehr gut,
gut, eingeschränkt), wobei die Einstufung auf Aussagen von Fachgutachten
zum Bebauungsplan (z.B. Landespflegerischer Planungsbeitrag, Lärmgutachten,
Bodengutachten, usw.), der Nutzungsstruktur der Gebiets-Nachbarschaft und
innerhalb des Gebiets selbst, der naturräumlichen Lage und Einbindung
in das Landschaftsbild und der Einschätzung von Fachleuten getroffen
wird. |
| Zentrale Orte |
Zentrale Orte werden
von der Regional- und Landesplanung ausgewiesen. Dabei sind zentrale Orte
im "Zentrale-Orte-System" ein Instrument der Raumplanung und in
folgende Stufen gegliedert: Oberzentren, Mittelzentren, Grundzentren. Mit
der zentralörtlichen Einstufung einer Gemeinde werden wesentliche Einrichtungen
der öffentlichen und privaten Infrastruktur vorausgesetzt. Zentrale
Orte zeichnen sich (auf den unterschiedlichen Stufen) durch den Grad ihrer
Zentralität, Erreichbarkeit und Ausstattung mit Einrichtungen (Bildung,
Versorgung, Soziales, Arbeit, Freizeit, Gesundheit, Kultur, u.a.) aus. Im
Rahmen des Informationssystems dient die Entfernung zu zentralen Orten als
einfach zu handhabender Indikator für gewisse Mindestaustattungen,
für Quantität und Qualität der Angebote und somit für
die Versorgungsleistungen, die ein Ort aufweisen muss. |